Angaben zu Ihnen
Gesetzlich versicherte Menschen sind dazu verpflichtet, einen bestimmten Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen - bis zu einer festgelegten Belastungsgrenze. Wird diese Grenze überschritten, können Sie sich durch Ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen.
Falls Kontaktaufnahme über eine andere Person als ganz oben genannt erfolgen soll, bitte in das drüber liegende Feld Name und Kontaktmöglichkeit eintragen.
Angaben zur Verordnung
Angaben zur Behandlung
Angaben zu Ort und zeitlicher Flexibilität
Ungültige Eingabe