Berufsbildungsbereich für Menschen mit psychischen Erkrankungen - Ihre Alternative zur Werkstatt (WfbM) im Hamburger Süden
Der Hafen e.V. bietet in Kooperation mit einem anderen Leistungsanbieter eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) – den Berufsbildungsbereich (BBB) nach § 57 SGB IX. Das Angebot richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen im Hamburger Süden.
In maximal 27 Monaten – aufgeteilt in ein dreimonatiges Eingangsverfahren und einen bis zu 24-monatigen Berufsbildungsbereich – haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, welche Tätigkeiten zu Ihnen passen, welche Potenziale und Interessen Sie mitbringen und welche Arbeitsbedingungen Sie benötigen, um langfristig gesund arbeiten zu können.
Dabei sind Sie nicht allein: Unsere Jobcoaches begleiten Sie im Betrieb durch Reflektionsgespräche und auf jedem Schritt Ihres Weges.
Kontakt Arbeit & Beschäftigung in Hamburg-Harburg
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
Psychosoziale Hilfen Harburg
Arbeit & Beschäftigung
Lüneburger Straße 25
21073 Hamburg
Telefon: 040 - 524 77 29 - 250
Telefax: 040 - 524 77 29 - 2599
Mail: arbeit@hafen-ev.de
Was ist der Berufsbildungsbereich?
Der Berufsbildungsbereich ist eine bis zu 27-monatige Maßnahme der beruflichen Rehabilitation, die Menschen mit Behinderung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme nach § 60 i. V. m. § 57 SGB IX. Damit bieten wir eine inklusiv ausgerichtete Alternative zur WfbM für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Hamburger Süden an.
Anders als in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung qualifizieren Sie sich bei uns direkt in regulären Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Mittelpunkt steht Ihre innerbetriebliche Qualifizierung: Sie absolvieren Praktika in regulären Unternehmen, werden dabei von unseren Jobcoaches eng begleitet und entwickeln Schritt für Schritt Ihre beruflichen Fähigkeiten.
Ziele der Maßnahme
Im Mittelpunkt des Berufsbildungsbereichs stehen Ihre berufliche Orientierung und Qualifizierung. Ziel der Maßnahme ist es, dass Sie im Laufe der Zeit unterschiedliche, Ihren Interessen entsprechende Berufe kennenlernen und erste Berufskenntnisse erlangen. Damit verbessern Sie Ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und gehen erste Schritte in Richtung eines späteren Berufs. Konkret verfolgen wir gemeinsam mit Ihnen folgende Ziele:
- Feststellung und Förderung Ihrer individuellen Entwicklungsmöglichkeiten
- Herausfinden, welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche zu Ihnen passen
- Innerbetriebliche Qualifizierung und Weiterentwicklung Ihrer beruflichen Kompetenzen
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung – beruflich und persönlich
- Herausfinden, welche Arbeitsbedingungen Sie benötigen, um langfristig gesund arbeiten zu können
- Erhöhung Ihrer Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Für wen ist der Berufsbildungsbereich geeignet?
Der Berufsbildungsbereich richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, bei denen eine Ausbildung oder die Aufnahme einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund ihrer Erkrankung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betracht kommt.
Im Einzelnen richtet sich die Maßnahme an Menschen, die:
- einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung haben,
- lieber in regulären Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten als in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung,
- sich Schritt für Schritt beruflich orientieren und dabei professionell begleitet werden möchten,
- herausfinden möchten, welche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen langfristig zu ihnen passen.
Dauer und Ablauf des Berufsbildungsbereichs
Der Berufsbildungsbereich ist auf insgesamt 27 Monate ausgelegt und gliedert sich in zwei Phasen: Das Eingangsverfahren (3 Monate) und den eigentlichen Berufsbildungsbereich (bis zu 24 Monate), mit dem Ziel des Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Jede Phase hat ihre eigenen Schwerpunkte:
Eingangsverfahren (3 Monate)
Das Eingangsverfahren ist Ihr erster Schritt in die Maßnahme. Hier schauen wir gemeinsam, welche Arbeitsbereiche zukünftig für Sie passend sein könnten, wo Sie Unterstützung benötigen und wie wir Ihnen dabei zur Seite stehen können.
In dieser Phase:
- analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Stärken, Fähigkeiten und Interessen,
- erarbeiten wir mit Ihnen, welche Berufs- und Tätigkeitsfelder für Sie in Frage kommen,
- entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Maßnahmenplan,
- überprüfen wir, ob der Berufsbildungsbereich Ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht
Berufsbildungsbereich (bis zu 24 Monate)
Im Anschluss an das Eingangsverfahren beginnt die eigentliche Maßnahme, der Berufsbildungsbereich. Auf Basis Ihres individuellen Maßnahmenplans qualifizieren Sie sich in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Unsere Jobcoaches besuchen Sie regelmäßig im Betrieb, führen Reflexionsgespräche mit Ihnen durch und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite – vom Vorstellungsgespräch bis hin zu einem möglichen Arbeitsvertrag.
Die Förderzusage erfolgt in der Regel für zwölf Monate und kann meist um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Betriebliche Praktika sind der zentrale Bestandteil des Berufsbildungsbereichs. Sie dienen dem Kennenlernen, Erweitern und Vertiefen von Berufskenntnissen – direkt in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir Betriebe, die zu Ihren Stärken, Fähigkeiten und Bedürfnissen passen. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Suche nach passenden Praktikumsplätzen, sondern begleiten Sie auch eng während des Praktikums. So sind wir nah dran, wenn es neue Aufgaben zu lernen gibt, sich Arbeitsabläufe verändern oder Gesprächsbedarf mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten besteht.
Welche Tätigkeiten kann ich ausprobieren?
Unser Berufsbildungsbereich beim anderen Leistungsanbieter ist bewusst offen gestaltet: Sie sind nicht auf bestimmte Berufsfelder oder Branchen festgelegt. Gemeinsam mit Ihrem Jobcoach erkunden Sie, welche Tätigkeiten zu Ihren Interessen, Stärken und gesundheitlichen Möglichkeiten passen – und suchen dann gezielt nach passenden Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Der Projekttag
Parallel zu den Praktika nehmen Sie an einem Tag pro Woche an einem Projekttag teil. Dieser bietet Ihnen die Möglichkeit, mit anderen Teilnehmer*innen in Austausch zu kommen und gemachte Erfahrungen gemeinsam zu besprechen und zu reflektieren.
Zusätzlich bieten wir unterschiedliche Kurse an – zum Beispiel zu den Themen Kommunikation, Konfliktbewältigung oder Arbeiten mit einer psychischen Erkrankung.
Kontakt Arbeit & Beschäftigung in Hamburg-Harburg
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
Psychosoziale Hilfen Harburg
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Mail: arbeit@hafen-ev.de
Jobcoaching im Berufsbildungsbereich - so unterstützen wir Sie
Unsere Jobcoaches begleiten Sie während der gesamten Maßnahme – persönlich, nah an Ihrem Arbeitsalltag und auf Augenhöhe. Dabei ist uns eine respektvolle, zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig. Unsere Unterstützung umfasst:
- Gemeinsame Suche nach passenden Praktikumsbetrieben, die Ihren Stärken und Fähigkeiten entsprechen
- Begleitung beim Vorstellungsgespräch
- Enge und regelmäßige Betriebsbesuche und Reflexionsgespräche
- Unterstützung in der Einarbeitung und bei sich verändernden Arbeitsbedingungen
- Vermittlung bei Schwierigkeiten mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten
- Unterstützung bei einem möglichen Übergang in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
FAQ - häufige Fragen zum Berufsbildungsbereich
Im Folgenden beantworten wir zentrale Fragen, die uns häufig zum Berufsbildungsbereich gestellt werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für den Berufsbildungsbereich werden vom zuständigen Kostenträger – der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung – übernommen. Die Maßnahme wird im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gemäß SGB IX finanziert.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein bewilligter Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Berufsbildungsbereich eines anderen Leistungsanbieters durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung.
Wird eine Vergütung gezahlt?
Während der Teilnahme am Berufsbildungsbereich haben Sie Anspruch auf ein Übergangs- bzw. Ausbildungsgeld. Darüber hinaus übernimmt Ihr Kostenträger die Fahrtkosten und zahlt ein Essensgeld. Außerdem sind Sie über unseren Kooperationspartner sozialversichert.
Wie viele Stunden pro Woche umfasst die Maßnahme?
Grundsätzlich ist im Berufsbildungsbereich eine Beschäftigungszeit von 35 bis 40 Stunden pro Woche vorgesehen. Eine Reduzierung auf Teilzeit ist in Ausnahmefällen möglich.
Wie geht es für mich nach dem Berufsbildungsbereich weiter?
Das Ziel des Berufsbildungsbereichs ist es, dass Sie im Anschluss an die Maßnahme eine passende Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen können. Unsere Jobcoaches unterstützen Sie dabei, diesen Übergang erfolgreich zu gestalten – und sorgen für eine passende Weiterbegleitung, damit Sie auch zukünftig jemanden an Ihrer Seite haben.
Sollte es im Verlauf der Maßnahme nicht gelingen, einen passenden Arbeitsplatz zu finden, kann gemeinsam geprüft werden, ob ein Wechsel in unseren Arbeitsbereich möglich ist oder andere Maßnahmen passender für Sie sind.
Interesse am Berufsbildungsbereich?
Sie möchten mehr über den Berufsbildungsbereich erfahren oder wissen, ob dieses Angebot zu Ihrer Situation passt? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam finden wir heraus, welcher Weg der richtige für Sie ist.
Kontakt Arbeit & Beschäftigung in Hamburg-Harburg
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
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