Hafenwerkstatt

Arbeitsbereich für Menschen mit psychischen Erkrankungen – Ihre Alternative zur Werkstatt (WfbM) im Hamburger Süden

In Kooperation bietet Der Hafen e.V. für Menschen mit psychischen Erkrankungen eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) – den Arbeitsbereich bei einem anderen Leistungsanbieter nach §58 SGB IX. Dieser richtet sich an Menschen, die gleichberechtigt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten. Unterstützt durch unsere Jobcoaches arbeiten Sie hier in unterschiedlichen Betrieben in Hamburg, sammeln wertvolle Arbeitserfahrungen und qualifizieren sich innerbetrieblich weiter.

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Was ist der Arbeitsbereich?

Der Arbeitsbereich ist eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Paragraph 58 SGB IX für Menschen mit Behinderung und erfolgt oft – aber nicht immer – im Anschluss an den Berufsbildungsbereich. Damit bieten wir in Kooperation eine inklusiv ausgerichtete Alternative zur WfbM für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Hamburger Süden an. Anders als in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten Sie bei uns direkt in regulären Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei werden Sie eng von unseren Jobcoaches begleitet – persönlich, zuverlässig und nah an Ihrem Arbeitsalltag.

Stundenumfang und Aufbau

Die Maßnahme kann in der Regel sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit beantragt werden. Der genaue Stundenumfang wird individuell mit dem zuständigen Leistungsträger festgelegt. In dieser Zeit arbeiten Sie in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, sammeln praktische Erfahrungen und qualifizieren sich Schritt für Schritt weiter. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir Betriebe, die zu Ihren Stärken, Fähigkeiten und Bedürfnissen passen. Durch das sogenannte Jobcarving – das gezielte „Schnitzen" von Arbeitsplätzen gemeinsam mit Betrieben – entstehen Stellen, die sowohl Ihnen als auch dem Unternehmen gerecht werden.

Für wen ist der Arbeitsbereich geeignet?

Unser Arbeitsbereich richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, die:

  • einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben,
  • gerne in einem regulären Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten,
  • sich schrittweise an eine Beschäftigung herantasten und dabei professionell begleitet werden möchten,
  • das Ziel verfolgen, langfristig ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einzugehen.

Ziele der Maßnahme

Im Mittelpunkt des Arbeitsbereichs steht Ihr Weg in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Konkret verfolgen wir dabei gemeinsam mit Ihnen folgende Ziele:

  • Erprobung und Stabilisierung Ihrer Arbeitsfähigkeit in realen Betrieben
  • Innerbetriebliche Qualifizierung und Weiterentwicklung Ihrer beruflichen Kompetenzen
  • Aufbau von Selbstvertrauen und Belastbarkeit im Arbeitsalltag
  • Entwicklung einer langfristigen, gesunden Beschäftigungsperspektive
  • Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis – z. B. gefördert durch das „Budget für Arbeit"

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Jobcoaching im Arbeitsbereich in Hamburg - wie wir Sie unterstützen

Unsere Jobcoaches begleiten Sie während der gesamten Maßnahme bei jedem einzelnen Schritt. Sie kommen regelmäßig zu Ihnen in den Betrieb, sind bei Fragen erreichbar und stehen Ihnen als feste Ansprechperson zur Seite. Dabei ist uns eine respektvolle, zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Ihnen wichtig.

Unsere Unterstützung umfasst:

  • Gemeinsame Suche nach einem passenden Betrieb, der Ihren Stärken und Fähigkeiten entspricht
  • Begleitung beim Vorstellungsgespräch
  • Unterstützung im Betrieb, z. B. bei sich verändernden Arbeitsbedingungen
  • Vermittlung bei Schwierigkeiten mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten
  • Regelmäßige Reflexionsgespräche
  • Jobcarving: Gemeinsam mit Betrieben Arbeitsplätze gestalten, die zu Ihnen passen
  • Begleitung auf dem Weg zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis

FAQ - häufige Fragen zum Arbeitsbereich

Im Folgenden beantworten wir zentrale Fragen, die uns häufig zum Arbeitsbereich gestellt werden.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für den Arbeitsbereich werden in der Regel vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeitsbereich ist ein Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM. Dieser wird durch den zuständigen Leistungsträger festgestellt, wo Sie auch den Antrag stellen.

Wird eine Vergütung gezahlt?

Während der Maßnahme erhalten Sie ein Entgelt sowie einen Mittagsessenzuschuss und eine Fahrkarte. Außerdem sind Sie über unseren Kooperationspartner sozialversichert.

Kann ich den Arbeitsbereich auch in Teilzeit absolvieren?

Ja. Die Maßnahme kann in der Regel sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit beantragt werden. Der genaue Umfang wird gemeinsam mit dem zuständigen Leistungsträger und Ihnen abgestimmt.

Wie unterscheidet sich der Arbeitsbereich von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM)?

Im Gegensatz zur WfbM arbeiten Sie im Arbeitsbereich direkt in regulären Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ziel ist der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Begleitung durch Jobcoaches findet direkt am Arbeitsplatz statt.

Wie geht es für mich nach dem Arbeitsbereich weiter?

Das Ziel ist der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gelingt dieser Schritt, sorgen wir für eine passende Weiterbegleitung - damit Sie auch zukünftig jemanden an Ihrer Seite haben. Wenn ein Übergang (noch) nicht gelingt oder nicht gewünscht wird, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer passenden Anschlussperspektive.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie möchten mehr über den Arbeitsbereich erfahren oder wissen, ob dieses Angebot zu Ihrer Situation passt? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam finden wir heraus, welcher Weg der richtige für Sie ist.

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